Industrielle Feuerversicherung der Barmenia-Gothaer: Aus einem Fabrikgebäude steigt nach einem Brand schwarzer Rauch auf.

Schutz im Ernstfall

Industrielle Feuer-Versicherung

Selbst ausgereifte Brandschutzanlagen können nicht garantieren, dass Ihr Betrieb von einem Brand oder gar einer Explosion verschont bleibt. Schützen Sie deshalb Ihren Betrieb und Ihre Existenz mit unserer Feuer-Industrie-Versicherung. Die Feuerversicherung ist eine existenzielle Versicherung und für Industriebetriebe unverzichtbar.

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Vorteile der Feuer-Industrie-Versicherung

Unverzichtbare Existenzsicherung

Die Feuer-Industrie-Versicherung schützt Unternehmer*innen effektiv vor existenzbedrohenden Brandschäden.

Schutz für fremdes
Eigentum

Schutz nicht nur für eigenes Eigentum, sondern auch für Fahrzeuge, Waren oder Gegenstände von Kund*innen und Mitarbeiter*innen.

Umfangreiche
Abdeckung

Die Feuer-Industrie-Versicherung schützt Sie im Fall von herkömmlichen Bränden, Blitzeinschlägen und auch bei Explosionen.

Was ist mit der BarmeniaGothaer Feuer-Industrie-Versicherung abgedeckt?

Wir möchten offen und ehrlich mit Ihnen sein, damit Sie genau wissen, welche Schäden durch unsere Feuer-Industrie-Versicherung abgedeckt sind. Daher haben wir alles Wichtige auf einen Blick zusammengefasst.

Was ist abgedeckt?

Gebäude: Gebäude sind mit ihren Bestandteilen, aber ohne Zubehör abgedeckt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Inhalt: Sachen, die dem Versicherungsnehmer beziehungsweise der Versicherungsnehmerin gehören, unter Eigentumsvorbehalt erworben oder sicherungshalber übereignet sind.

Fremdes Eigentum: Eigentum von Mitarbeiter*innen oder Kund*innen ist ebenfalls geschützt.

Versicherte Gefahren: Schäden durch Feuer, das heißt Zerstörung oder Beschädigung sowie Abhandenkommen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion. Zusätzlich sind Schäden durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges versichert.

Was ist nicht abgedeckt?

Grobe Fahrlässigkeit: Bei grob fahrlässigen Handlungen durch den Versicherungsnehmer beziehungsweise die Versicherungsnehmerin besteht kein Schutz.

Vorsatz: Schäden, die von Ihnen selbst absichtlich verursacht werden.

Allgemeine Ausschlüsse: Kriege, innere Unruhen und Schäden durch Kernenergie sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Sonstige Ausschlüsse: Bearbeitungs-, Seng- und Überspannungsschäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Sie haben noch offene Fragen?

Lassen Sie es sich einfach von unseren Expertinnen und Experten erklären.

Wir sind für Sie da: Eine junge Frau telefoniert

Finden Sie die Versicherung, die perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt. Haben Sie noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

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Ihr passender Zusatzbaustein: Die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn Ihr Betrieb aufgrund eines Feuerschadens stillsteht, laufen Ihre fixen Kosten trotzdem weiter und der Gewinn kann nicht mehr erzielt werden. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile zählen zu den gravierenden Folgen einer Betriebsunterbrechung.

Die finanziellen Auswirkungen sind meist erheblich. Mit unserer Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie sich vor den negativen Folgen einer Betriebsunterbrechung aufgrund eines Feuerschadens schützen. Wir erstatten Ihnen die entgangenen Gewinne und übernehmen die fortlaufenden Betriebskosten.

Zur Betriebsunterbrechungsversicherung

BarmeniaGothaer Betriebsunterbrechung: Ein Mann hält ein Schild mit dem Wort closed in den Händen
Ein Paar sitzt auf einer Couch und schaut auf ein Laptop.

Unsere Kundenportale

Auch als Geschäftskunde oder Geschäftskundin können Sie unsere Kundenportale nutzen. Egal, ob als Webversion oder als App auf dem Smartphone. So haben Sie immer einen digitalen Überblick über Ihre Versicherungen und können unsere digitalen Services nutzen.

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Häufige Fragen zur Feuer-Industrie-Versicherung

Wie wird die Versicherungssumme bei der Feuer-Industrie-Versicherung ermittelt?

Die Versicherungssumme für bewegliche Sachen oder Gebäude hat grundsätzlich dem Neuwert zu entsprechen. Lediglich bei Sachen oder Gebäuden, deren Zustand insbesondere durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ist der Zeitwert anzusetzen. Soweit Sachen im Betrieb nicht mehr eingesetzt werden, gilt nur der Verkaufs- beziehungsweise Schrottpreis.

Für Gebäude, die zum Abbruch bestimmt sind, gilt nur der für den Versicherungsnehmer beziehungsweise für die Versicherungsnehmerin erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude. Für Vorräte ist der Wiederbeschaffungspreis oder der Betrag für die Neuherstellung zu berücksichtigen.

Als zusätzliche Leistung bieten wir Ihnen die Möglichkeit der automatischen Summenanpassung oder Indexierung der Versicherungssumme durch die sogenannte Wertzuschlagsklausel. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vorsorgeversicherungssumme, um eine Unterversicherung zu verhindern.

Was erhalte ich im Schadensfall bei der Feuer-Industrie-Versicherung?

Bei der Feuer-Industrie-Versicherung erhalten Sie im Schadensfall schnell und unkompliziert den Neuwert, das heißt den Wert, um die Sachen in gleicher Art und Güte wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen.

Bei Gebäuden ersetzen wir den ortsüblichen Neubauwert einschließlich Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten. Sofern der Wert durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ersetzen wir den Zeitwert. Im Reparaturschadensfall übernehmen wir die angefallenen Aufwendungen.

Für wen ist die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung geeignet?

Alle gewerblichen Unternehmen und Industrieunternehmen sollten sich vor Verlusten, die durch eine Betriebsunterbrechung infolge eines Brandes entstehen, schützen. Wenn in Ihrem Betrieb ein feuerbedingter Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung führt, ersetzen wir Ihnen den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden.

Welche Kosten sind bei der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung versichert?

Jede Unterbrechung gefährdet Ihre Erträge. Wir erstatten Ihnen die aufgrund eines Sachschadens nicht erwirtschafteten Gewinne und die fortlaufenden, umsatzunabhängigen Betriebskosten für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraumes. Wir erstatten Ihnen auch die häufig anfallenden Schadenminderungskosten, zum Beispiel für die Einrichtung eines Notbetriebes.