Verliert Ihr Kind eine Fähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall, so kann das schwere, lebenslange Konsequenzen haben. Im Ernstfall erhält Ihr Kind dann die vereinbarte monatliche Zahlung bis zum Alter von 67 Jahren. Abgeschlossen werden kann der Tarif für Kinder im Alter zwischen sechs Monaten und 14 Jahren. Der Vertrag geht dabei immer bis zum 30. Lebensjahr. Die Leistungsdauer geht im Ernstfall bis zum Ende des Erwerbslebens mit 67 Jahren.
Ein Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung oder in den Fähigkeitenschutz für Erwachsene ist später ohne erneute Risikoprüfung möglich:
- bei Beginn einer Ausbildung
- bei Beginn eines Studiums
- beim Berufsstart
- nach Vertragsablauf zum 30. Lebensjahr











