Sie erhalten im Schadensfall schnell und unkompliziert den Neuwert für:
- Gebäude (inklusive Architekten- und Konstruktionsgebühren)
- Bewegliche Sachen
Den Zeitwert für:
- Gebäude, deren Wert weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt
- Bewegliche Sachen, deren Wert weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt
Den gemeinen Wert (Verkaufspreis, Schrottpreis) für:
- Gebäude, deren Abbruch kurz bevorsteht
- Sachen, die im Betrieb nicht mehr für ihren Zweck verwendet werden können
- Im Reparaturschadensfall übernehmen wir die angefallenen Aufwendungen




