- Personenschäden, wenn jemand Drittes verletzt wird
- Sachschäden, wenn etwas kaputt geht
- Vermögensschäden, wenn jemand durch Ihre Arbeit Geld verliert
- Mitversicherung aller Nebenrisiken
- Umweltschäden
- Internet-Risiken
- Mietschäden (ohne KFZ)
- Konventionelles Produktrisiko
- Ansprüche aus Benachteiligung (AGG-Deckung)
- Zahlreiche weitere Risiken

Betriebshaftpflichtversicherung
Wenn Sie ein Unternehmen führen, können trotz aller Sorgfalt Fehler passieren. Zum Beispiel können Mitarbeitende etwas beschädigen oder jemand verletzt sich durch Ihre Arbeit. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen vor dem finanziellen Risiko.
Drei Vorteile der Betriebshaftpflichtversicherung
Flexibel für
jedes Unternehmen
Passgenauer Schutz für alle Branchen und Unternehmensgrößen.
Mitversicherung
aller Nebenrisiken
Keine Begrenzung auf betriebs- oder branchenübliche Risiken.
Innovationen
inklusive
Zukünftige Leistungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag gelten automatisch.
Betriebshaftpflichtversicherung: Was ist versichert?
Versicherungsumfang
Umweltschadenversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet eine Umweltschadenhaftpflicht- oder kurz Umweltschadenversicherung. Unter Umweltschäden versteht man:
- die Schädigung von Gewässern,
- die Schädigung des Bodens bei Gefahren für die menschliche Gesundheit,
- die Schädigung von geschützten Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräumen.
Letzteres bezeichnet man auch als Biodiversität oder biologische Vielfalt.
Laut Umweltschadensgesetz muss die Person, die für einen Umweltschaden verantwortlich ist, einen Ausgleich für Schäden schaffen – zum Beispiel durch die Wiederansiedlung einer geschützten Tierart. Solche Maßnahmen können schnell einige zehn- bis hunderttausend Euro kosten und Sie als Unternehmer oder Unternehmerin in große finanzielle Schwierigkeiten bringen. Unsere Umweltschadenversicherung schützt Sie hiervor zuverlässig.


Sie haben noch offene Fragen?
Lassen Sie es sich einfach von unseren Expertinnen und Experten erklären.
Schadenbeispiele Betriebshaftpflichtversicherung

Fremdkörper im Brötchen
Während der Teigherstellung für Brötchen gerät ein Metallteil in die Teigmaschine. Das Teil wird in einem Brötchen mitgebacken und verkauft. Ein Kunde verzehrt das Brötchen, beißt auf das Metallteil und sein Zahn bricht ab. Er verlangt Schmerzensgeld sowie die Kosten der Zahnbehandlung.

Mietsachschaden im Labor
Ein Laborbetrieb mietet Räumlichkeiten inklusive des Inventars. Versehentlich stößt ein Mitarbeiter eine ätzende Chemikalie um und beschädigt dadurch den Labortisch. Der Besitzer der Räumlichkeiten muss den Tisch ersetzen und verlangt Schadenersatz für die entstandenen Kosten.

Wasserschaden durch Hausmeister-Service
Der Hausmeister wird aufgrund einer undichten Wasserleitung gerufen. Bei der Reparatur passiert.ihm leider ein Fehler und er verursacht einen größeren Wasserschaden. Das Wasser durchdringt die Wände und beschädigt Möbel und andere Einrichtungsgegenstände in mehreren Wohnungen.
Häufige Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Ist die Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtend?
Nein, für die meisten Branchen gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Da mögliche Haftungsschäden aber existenzbedrohend für Unternehmen sein können, wird sie dennoch dringend empfohlen.
Kann die Betriebshaftpflichtversicherung mit anderen gewerblichen Versicherungen kombiniert werden?
Ja, im Rahmen der GewerbeProtect können Sie die Betriebshaftpflichtversicherung und andere Bausteine in einem individuellen Gesamtpaket kombinieren.
Zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung auch bei Schäden, die durch Mitarbeitende verursacht wurden?
Ja, auch Schäden, die durch fahrlässiges, jedoch nicht vorsätzliches Verhalten der Mitarbeitenden verursacht wurden, sind versichert.

