Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen gehören zu den Berufsgruppen, bei denen schon ein kleiner Fehler zu einem hohen finanziellen Schaden führen kann. Wenn ein Mandant oder eine Mandantin beispielsweise einen Vermögensschaden erleidet, kann er/sie unter Umständen seinen/ihren Rechtsanwalt bzw. seine/ihre Rechtsanwältin dafür haftbar machen. Dies ist möglich, wenn der Schaden auf eine mangelhafte Beratung durch den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin zurückzuführen ist. Schnell kann es sich dabei um sehr hohe Summen handeln, die als Schadenersatz gefordert werden. Daher ist die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen nicht nur dringend zu empfehlen, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.

Für Anwältinnen und Anwälte
Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
Als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beraten Sie Ihre Mandant*innen nach bestem Wissen und Gewissen. Wenn Ihnen oder Ihren Mitarbeiter*innen dennoch mal ein Fehler unterläuft, kann das verheerende finanzielle Folgen haben, für die Sie haftbar sind. Unsere Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.
Vorteile der Berufshaftpflichtversicherung
Abwehr unberechtigter Forderungen
Bei unberechtigte Schadenersatzansprüche übernehmen wir die Gerichtskosten.
Deckungssumme
wählbar
Die Mindestversicherungshöhe von 250.000 Euro kann jederzeit angepasst werden.
Innovationen
inklusive
Künftige Leistungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag gelten automatisch.
Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
Was ist versichert?
- Vermögensschäden, wenn jemand durch Ihre Beratung Geld verliert
- Personenschäden, wenn jemand Drittes verletzt wird
- Sachschäden, wenn etwas kaputt geht
- Mitversicherung aller Nebenrisiken
- Umweltschäden
- Internet-Risiken
- Mietschäden (ohne KFZ)
- Konventionelles Produktrisiko
- Ansprüche aus Benachteiligung (AGG-Deckung)
- Zahlreiche weitere Risiken


Das leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
Die BarmeniaGothaer Berufshaftpflicht für Sie als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin prüft bei jeder Schadensersatzforderung, ob die Ansprüche des Mandanten bzw. der Mandantin gerechtfertigt sind. Ist dies der Fall, dann übernimmt sie auch anfallende Gerichtskosten. Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen gibt es eine gesetzliche Mindestversicherungssumme in Höhe von 250.000 Euro, je nach Bedarf kann aber eine individuelle Deckungssumme bestimmt werden.
Bis zur zuvor vereinbarten Deckungssumme werden Haftpflichtschäden von der BarmeniaGothaer Berufshaftpflichtversicherung übernommen. Ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin muss vor Annahme eines Mandats überprüfen, ob die Deckungssumme seiner/ihrer Berufshaftpflicht etwaige Schadensersatzansprüche abdeckt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie die Versicherungssumme erhöhen.
Weitere Infos zur Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflicht – für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unumgänglich
Kosten der Berufshaftpflichtversicherung
Der Beitrag für die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen lässt sich nicht pauschal angeben. Er hängt vor allem von Ihrem Umsatz und der gewählten Deckungssumme ab. Sie können jederzeit ein unverbindliches Angebot anfordern.


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Lassen Sie es sich einfach von unseren Expertinnen und Experten erklären.
Schadenbeispiele Berufshaftpflichtversicherung

💰 Schaden: 150.000 Euro
Fehlerhafte Vertragsgestaltung
Die Rechtsanwältin Frau Huber entwirft einen Lizenzvertrag und vergisst dabei eine wichtige Klausel zur Wettbewerbsbeschränkung. Der Mandant verliert dadurch seinen wichtigsten Großkunden und verlangt 150.000 Euro Schadensersatz. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft die Ansprüche und übernimmt, wenn erforderlich, die Zahlung des Schadensersatzes für Frau Huber.

💰 Schaden: 40.000 Euro
Versäumte Frist
Herr Zimmermann versäumt die Berufungsfrist in einem zivilrechtlichen Verfahren. Seinem Mandanten entgeht somit die Gelegenheit sein Recht durchzusetzen, wodurch er einen Vermögensschaden in Höhe von 40.000 Euro leidet. Er verlangt Schadenersatz von Herrn Zimmermann. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden und schützt Herrn Zimmermann somit vor den finanziellen Folgen der Fristverletzung.

💰 Schaden: 70.000 Euro
Fehler bei der Testamentsgestaltung
Rechtsanwalt Wagner unterläuft bei der Erstellung eines Testaments ein Formfehler. Infolgedessen wird das Testament vor Gericht für unwirksam erklärt. Die Erben streiten sich und einer von ihnen fordert 70.000 Euro Schadensersatz von Herrn Wagner. Seine Berufshaftpflichtversicherung prüft die Rechtmäßigkeit der Ansprüche und wehrt diese entweder ab oder begleicht den Schaden.
Häufige Fragen zur Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
Ist die Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend?
Ja, für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Grundsätzlich schützt eine Berufshaftpflicht vor den finanziellen Folgen einer Schadensersatzforderung. Da man als Rechtsanwalt beziehungsweise Rechtsanwältin der eigenen Tätigkeit ohne entsprechende Versicherung nicht nachgehen darf, ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht essentiell. Dies gilt sowohl für selbständige Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, freie Mitarbeiter*innen als auch für angestellte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen während der gesamten Dauer der Anwaltstätigkeit. Ohne einen lückenlosen Nachweis ist eine Anwaltszulassung zu versagen beziehungsweise zu widerrufen.
Kann die Berufshaftpflichtversicherung mit anderen gewerblichen Versicherungen kombiniert werden?
Ja, im Rahmen der GewerbeProtect können Sie die Berufshaftpflichtversicherung und andere Bausteine in einem individuellen Gesamtpaket kombinieren.
Zahlt die Berufshaftpflichtversicherung auch bei Schäden, die durch Mitarbeitende verursacht wurden?
Ja, auch Schäden, die durch fahrlässiges, jedoch nicht vorsätzliches Verhalten der Mitarbeitenden verursacht wurden, sind versichert.

