Antwort für Sie als Bauherrin oder als Bauherr:
Bei der Bauleistungsversicherung sind Ihre Interessen als Bauherr beziehungsweise als Bauherrin, als Bauträger beziehungsweise als Bauträgerin oder als Generalunternehmer beziehungsweise als Generalunternehmerin (Auftraggeber beziehungsweise Auftraggeberin) versichert. Mitversichert sind die von Ihnen beauftragten Unternehmer*innen und Bauhandwerker*innen.
Antwort für Bauunternehmer*innen:
Versichert bei der Bauleistungsversicherung sind Ihre Interessen als Bauunternehmer beziehungsweise als Bauunternehmerin (als Auftragnehmer beziehungsweise als Auftragnehmerin) einschließlich ihrer Subunternehmer*innen, für deren Lieferungen und Leistungen Sie nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B die Gefahr tragen.
Die Interessen des Bauherrn beziehungsweise der Bauherrin (Auftraggeber beziehungsweise Auftraggeberin) können mitversichert werden.








