BarmeniaGothaer Bauleistungsversicherung: Ein Bauherr hält einen Bauplan in der Hand, lehnt an einer Wand und lacht

Rundum-Schutz für Bauvorhaben

Bauleistungsversicherung

Schützen Sie sich als Bauherr oder Bauherrin und als Bauunternehmer oder Bauunternehmerin vor unvorhergesehenen Beschädigungen, Zerstörungen und Diebstahl.

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Vorteile der Bauleistungsversicherung

Rundum-
Absicherung

Ihr Bauvorhaben ist bei uns in guten Händen.

Günstige Versicherungs­beiträge

Geringe Beiträge im Vergleich zu den möglichen Schäden.

Flexibler
Versicherungsschutz

Auf das jeweilige Bauvorhaben zugeschnittene Risikoabdeckung.

Was ist eine Bauleistungsversicherung?

Unsere Bauleistungsversicherung, vielen auch bekannt als Bauwesenversicherung oder Bauversicherung, schützt Sie als Bauherr oder Bauherrin und als Bauunternehmer oder Bauunternehmerin vor unvorhergesehenen Beschädigungen, Zerstörungen und Diebstahl. Mit der Bauleistungsversicherung sind alle Bauleistungen vom Fundament bis zum Dachstuhl versichert. Auch versichert sind Baustoffe und Teile für den Rohbau und Ausbau sowie Einrichtungsgegenstände, die fester Bestandteil des Bauprojekts sind. Die Frage, ob eine Bauleistungsversicherung im Bereich der Gebäudeversicherung beziehungsweise Neubauversicherung sinnvoll ist, stellt sich da kaum noch. Profitieren Sie von dem Ersatz der hohen Reparaturkosten durch die Bauleistungsversicherung. Mit dem passenden Ergänzungsbaustein Bauunterbrechungsversicherung schützen Sie sich auch vor anfallenden Folgekosten.

Ein Bauherr steht mit seinem Laptop auf einer Baustelle

Ihr Versicherungsschutz im Überblick

Leistungen für Bauherr*innen und Bauunternehmer*innen

Mit der Bauleistungsversicherung für Bauherr beziehungsweise Bauherrin oder Bauunternehmer beziehungsweise Bauunternehmerin sind Sie gegen unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen und Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen versichert.

Beschädigungen und Zerstörungen

Unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Bauleistungen sind versichert, beispielsweise durch:

  • Ungewöhnliche Witterungsverhältnisse (zum Beispiel Niederschläge, Sturm, Hagel)
  • Höhere Gewalt und Elementarereignisse (zum Beispiel Erdbeben, Überschwemmungen und Hochwasser)
  • Fahrlässige und böswillige Handlungen Dritter (zum Beispiel Vandalismus oder Diebstahl Baumaterial)
  • Glasbruch
Eine Bauhandwerkerin und ein Bauhandwerker stehen nebeneinander auf einer Baustelle

Leistungen für Bauherr*innen

Mit der Bauleistungsversicherung für Bauherren und Bauherrinnen erhalten Sie Schadenersatz für Schäden an der Bauleistung – gleichgültig, wer sie zu verantworten hat.

  • Versichert sind alle Gebäudeneubauten
  • Versichert sind Bauleistungen aller Art einschließlich Baustoffe, Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Die beauftragten Unternehmer*innen und Bauhandwerker*innen sind mitversichert
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Verluste durch Diebstahl fest eingebauter Sachen sind mitversicherbar

Leistungen für Bauunternehmer*innen

Die Bauleistungsversicherung für Bauunternehmer*innen trägt die Gefahr für Beschädigungen oder Zerstörungen des Bauobjektes vom Einrichten der Baustelle bis zur Abnahme.

Die Bauleistungsversicherung bietet für diesen Zeitraum Versicherungsschutz.

  • Versichert sind Bauleistungen aller Art einschließlich Baustoffe, Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Mitversichert sind die Interessen von Subunternehmern beziehungsweise Subunternehmerinnen, für deren Lieferungen und Leistungen Sie die Gefahr tragen
  • Die Interessen des Bauherrn beziehungsweise der Bauherrin sind mitversicherbar

Zusatzbaustein: Bauunterbrechungsversicherung

Eine unverzichtbare Ergänzung für alle gewerblichen Bauherren und Bauherrinnen: Unsere Bauunterbrechungsversicherung kommt für Zusatzkosten auf, die durch schadensbedingte Bauzeitverzögerungen entstehen. Und das bis zu zwölf Monate nach Ablauf des vereinbarten Fertigstellungstermins.

So sichern Sie sich ab gegen:

  • Verlust der eingeplanten Einnahmen aus dem Objekt, zum Beispiel Mieteinnahmen
  • Ansprüche zukünftiger Mieter*innen und Nachmieter*innen
  • Aufwendungen für bereits angestellte Mitarbeiter*innen, zum Beispiel Lohnkosten
  • Unerwarteten Finanzierungsbedarf
  • Nicht kalkulierte Zusatzkosten, wie Hotel-, Umzugs- oder Einlagerungskosten

Versicherungsoptionen für Bauherr*innen:

  • Stromerzeugungs- und Datenverarbeitungsanlagen
  • Altbauten
  • Medizinisch-technische Einrichtungen

Versicherungsoptionen für Bauunternehmer*innen:

  • Baugrund, der nicht Bestandteil der Bauleistungen ist
  • Altbauten
  • Bodenmassen, die nicht Bestandteil der Bauleistungen sind

Auf Antrag mitversichert:

  • Diebstahl fest eingebauter Teile
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Ein Paar sitzt auf einer Couch und schaut auf ein Laptop.

Unsere Kundenportale

Auch als Geschäftskunde oder Geschäftskundin können Sie unsere Kundenportale nutzen. Egal, ob als Webversion oder als App auf dem Smartphone. So haben Sie immer einen digitalen Überblick über Ihre Versicherungen und können unsere digitalen Services nutzen.

Kundenportale

Was ist mit der BarmeniaGothaer Bauleistungsversicherung abgedeckt?

Wir möchten offen und ehrlich mit Ihnen sein, damit Sie genau wissen, welche Schäden durch unsere Bauleistungsversicherung abgedeckt sind. Daher haben wir alles Wichtige auf einen Blick zusammengefasst.

Was ist abgedeckt?

Für Bauherr*innen:

  • Bauleistungen
  • Baustoffe
  • Bauteile für den Rohbau und Ausbau
  • Außenanlagen (ohne Gartenanlagen und Pflanzen)
  • Einrichtungsgegenstände, die fester Bestandteil des Gebäudes sind.

Auf Antrag können mitversichert werden:

  • Baugrund- und Bodenmassen, die nicht Bestandteil der Bauleistung sind
  • Hilfsbauten- und Bauhilfsstoffe
  • Stromerzeugungs-/Datenverarbeitungsanlagen
  • Altbauten

Für Bauunternehmer*innen:

  • Bauleistungen
  • Baustoffe
  • Bauteile einschließlich zugehöriger Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe

Auf Antrag können mitversichert werden:

  • Baugrund- und Bodenmassen, die nicht Bestandteil der Bauleistungen sind
  • Altbauten
Weitere Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Was ist nicht abgedeckt?

Für Bauherr*innen:

  • Bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
  • Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
  • Baugeräte
  • Kleingeräte und Handwerkszeuge
  • Vermessungs-, Werkstatt-, Labor-, Prüf- und Funkgeräte sowie Signal- und Sicherungsanlagen
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste, Baubüros, Baubuden und so weiter
  • Fahrzeuge aller Art
  • Gartenanlagen und Pflanzen

Für Bauunternehmer*innen:

  • Bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
  • Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
  • Baugeräte
  • Kleingeräte und Handwerkszeuge
  • Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor- und Funkgeräte sowie Signal- und Sicherungsanlagen
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste, Baubüros, Baubuden und so weiter
  • Fahrzeuge aller Art
  • Gartenanlagen und Pflanzen
Weitere Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

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Bauleistungsversicherung (AVB)

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Schadenbeispiele Bauleistungsversicherung

Ein Schwimmbad mit vielen Rutschen

💰 Schaden: 120.000 Euro

Zerstörung der Klimazentrale

Durch ungewöhnliche Regenfälle wird die Klimazentrale eines im Bau befindlichen Erlebnisbades zerstört. Die aus den USA stammende, speziell für dieses Objekt gefertigte Klimazentrale muss neu geliefert und montiert werden. Die Eröffnung des Bades verzögert sich erheblich. Für den Verlust von kalkulierten Einnahmen und Ansprüchen der Pächter*innen des Schwimmbades kommt die Bauunterbrechungsversicherung auf.

Zwei Dachdecker auf einem Dach

💰 Schaden: 85.000 Euro

Beschädigung der Dacheindichtung

Die gerade fertiggestellte Dacheindichtung einer mit Trapezblechen rundum verkleideten Industriehalle wurde durch orkanartige Sturmböen fast völlig abgedeckt. Ein Teil der Dichtungsbahnen hing an der Fassade herunter und verunreinigte sie mit Bitumen. Diese Flächen mussten mit Hochdruckreinigern gesäubert werden. Die komplette Dacheindichtung musste erneuert werden.

Ein großer Kran mit blauem Himmel

💰 Schaden: 2.700 Euro

Zerstörung einer Deckenplatte

Beim Verlegen einer Deckenplatte (Fertigteil) versagte das Kupplungsgetriebe des Autokrans. Der Kran konnte die Deckenplatte nicht mehr halten. Demzufolge stürzte die Deckenplatte aus etwa vier Metern Höhe auf eine darunter liegende Stütze. Sowohl Deckenplatte als auch Stütze sind nicht mehr verwendbar.

Häufige Fragen zur Bauleistungsversicherung

Für wen ist die Bauleistungsversicherung?

Antwort für Sie als Bauherrin oder als Bauherr:

Bei der Bauleistungsversicherung sind Ihre Interessen als Bauherr beziehungsweise als Bauherrin, als Bauträger beziehungsweise als Bauträgerin oder als Generalunternehmer beziehungsweise als Generalunternehmerin (Auftraggeber beziehungsweise Auftraggeberin) versichert. Mitversichert sind die von Ihnen beauftragten Unternehmer*innen und Bauhandwerker*innen.

Antwort für Bauunternehmer*innen:

Versichert bei der Bauleistungsversicherung sind Ihre Interessen als Bauunternehmer beziehungsweise als Bauunternehmerin (als Auftragnehmer beziehungsweise als Auftragnehmerin) einschließlich ihrer Subunternehmer*innen, für deren Lieferungen und Leistungen Sie nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B die Gefahr tragen.

Die Interessen des Bauherrn beziehungsweise der Bauherrin (Auftraggeber beziehungsweise Auftraggeberin) können mitversichert werden.

Wann muss ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?

Sollten Sie sich für den Abschluss einer Bauleistungsversicherung entscheiden, dann muss diese vor dem eigentlichen Baubeginn abgeschlossen werden.

Wo gilt die Bauleistungsversicherung?

Versicherungsschutz gilt während der gesamten Bauzeit und innerhalb der im Versicherungsvertrag als Baustelle bezeichneten räumlichen Bereiche.

Wie wird die Versicherungssumme der Bauleistungsversicherung ermittelt?

Antwort für Sie als Bauherr beziehungsweise als Bauherrin:

Die Versicherungssumme wird gebildet aus den Gesamtherstellungskosten der Baumaßnahme. Dies ist die Summe aller Lohnkosten, der Eigenleistungen des Bauherrn beziehungsweise der Bauherrin und des Neuwertes der gelieferten Baustoffe und Bauteile.

Nicht berücksichtigt werden Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Baunebenkosten wie Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren.

Antwort für Bauunternehmer*innen:

Die Versicherungssumme wird gebildet aus dem Kontraktpreis, der sich aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber beziehungsweise der Auftraggeberin ergibt (mindestens Ihre Selbstkosten).
Nicht im Kontraktpreis enthaltene Baustoffe, Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe sind zum Neuwert einzubeziehen.

Was erhalten Sie bei einer Bauleistungsversicherung im Schadensfall?

Wir übernehmen alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Schadenstätte aufzuräumen und den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen.

Ist eine Bauleistungsversicherung Pflicht?

Eine Bauleistungsversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber dennoch sehr zu empfehlen, da Sie als Bauherr beziehungsweise als Bauherrin ein beachtliches finanzielles Risiko tragen.

Wo liegt der Unterschied zwischen Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflicht?

Eine Bauleistungsversicherung, früher auch Bauwesen-Versicherung genannt, schützt Sie vor den Kosten oder Verlusten finanzieller Art, die durch unvorhergesehene Schäden, wie

  • Sturm, Hagel
  • Überschwemmung
  • Vandalismus

verursacht werden.

Die Bauherrenhaftpflicht hingegen greift, wenn beispielsweise durch Ihre Baumaßnahmen ein Sachschaden für Dritte entsteht oder sich eine Person auf Ihrer Baustelle verletzt.

Welche Kosten gehören zur Bauleistungsversicherung?

Als Bauleistung gelten Werklieferungen und andere Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, welche der Instandsetzung oder Instandhaltung sowie dem Bau, der Veränderung oder der Beseitigung von Bauwerken dienen. So bietet die Bauleistungsabsicherung Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit der Arbeiter*innen, extremen Witterungsbedingungen sowie Vandalismus.

Weitere Informationen zur Bauleistungsversicherung

Ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll?

Mit der Bauleistungsversicherung sind alle Bauleistungen vom Fundament bis zum Dachstuhl versichert. Darüber hinaus Baustoffe und Teile für den Rohbau und Ausbau sowie Einrichtungsgegenstände, die fester Bestandteil des Bauprojekts sind. Auf solch einen Versicherungsschutz sollten Sie als Bauherr beziehungsweise als Bauherrin, Bauunternehmer beziehungsweise Bauunternehmerin oder Auftraggeber beziehungsweise Auftraggeberin angesichts der möglichen Kosten im Schadensfall nicht verzichten. Somit ist eine Bauleistungsversicherung aus unserer Sicht definitiv sinnvoll.

Was kostet eine Bauleistungsversicherung?

Der Versicherungsbeitrag der Bauleistungsversicherung richtet sich nach individuellen Faktoren und kann nicht pauschal angegeben werden. Die Versicherungssumme wird gebildet aus den Gesamtherstellungskosten der Baumaßnahme (Summe aller Lohnkosten und Neuwert aller gelieferten Baumaterialien) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten. Der Beitrag für die Bauleistungsversicherung ist jedoch vergleichsweise gering, in Anbetracht der möglichen Schäden. In vielen Fällen kostet Sie die Bauwesenversicherung keinen Cent, weil der Versicherungsbeitrag anteilig auf die bauausführenden Handwerksbetriebe "umgelegt" werden kann. Das Umlegen der Bauleistungsversicherung gehört zur gängigen Praxis.

Ein Mann mit Helm auf der Baustelle telefoniert