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Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen

Ab dem 05. Oktober 2025 tritt die EU-Verordnung Nr. 2024/886 in Kraft. Damit ändern sich einige wichtige Punkte für Überweisungen – besonders bei Echtzeitüberweisungen.

Das müssen Sie wissen und tun

Was ist neu?

Echtzeitüberweisungen: Banken müssen Überweisungen innerhalb von Sekunden rund um die Uhr ermöglichen.

Keine Extra-Gebühren: Echtzeitüberweisungen dürfen nicht mehr teurer sein als Standard-SEPA-Überweisungen.

Empfängerprüfung (Verification of Payee – VOP): Vor dem Absenden wird geprüft, ob der Name des Empfängers (Kontoinhaber) zur angegebenen IBAN passt. Die Prüfung findet nur bei elektronischen Zahlungen statt und ist ab dem 09.10.2025 für alle SEPA-Standardüberweisung und Echtzeitüberweisungen verpflichtend. So lassen sich Fehlüberweisungen besser vermeiden.

Ziel der Verordnung

Bankgeschäfte beschleunigen – Geld soll sofort beim Empfänger ankommen.

Die Sicherheit erhöhen – mit der Empfängerprüfung (VOP) werden falsche Überweisungen oder Betrugsversuche erschwert.

Banken und Verbraucher entlasten – durch weniger Kosten und mehr Transparenz.

Was bedeutet das für Sie?

Achten Sie bei Überweisungen auf die korrekte Eingabe von Empfängername (Kontoinhaber) und IBAN – nur so funktioniert die Empfängerprüfung reibungslos.

Wenn ein Empfängername nicht stimmt, erhalten Sie einen Hinweis und können die Daten prüfen.

Ihre Bank prüft automatisch, ob Kontoinhaber und IBAN zusammenpassen.

Sie können Echtzeitüberweisung und weiterhin Standard-SEPA-Überweisungen nutzen.

Kundenservice bei der BarmeniaGothaer: Eine Mitarbeiterin telefoniert mit einem Kunden

Fragen und Antworten

Muss ich etwas tun, um die Empfängerprüfung zu aktivieren?

Nein, die Prüfung erfolgt ausschließlich durch Ihr Kreditinstitut. Ihre Bank prüft automatisch, ob Kontoinhaber und IBAN zusammenpassen.

Was passiert, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen?

In diesem Fall erhalten Sie eine Warnung, dass die Angaben nicht zusammenpassen. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Überweisung anpassen oder trotzdem ausführen.

Was sollte ich tun, wenn eine Warnung erscheint?

Bitte prüfen Sie in diesem Fall den Namen und die IBAN des Empfängers sorgfältig. Achten Sie auf die korrekte Eingabe von Name und IBAN – nur so funktioniert die Empfängerprüfung reibungslos.

Muss ich meine bestehenden Überweisungsaufträge ändern?

Nein, bestehende Daueraufträge bleiben unverändert.

Gibt es weiterhin normale Überweisungen?

Ja, Sie können auch weiterhin Standard-SEPA-Überweisungen nutzen.

Ändern sich die Bankdaten?

Vorerst ändert sich nichts am Zahlungsverkehr. Sofern Sie das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen, werden die Beiträge weiterhin wie gewohnt von Ihrem Konto abgebucht. Ihr SEPA-Mandat bleibt auch nach dem Zusammenschluss gültig.

Sie sind Kundin oder Kunde der Lebensversicherung und überweisen die Beiträge selbst? Dann ändern Sie bitte nur den Zahlungsempfänger auf "Gothaer Lebensversicherung AG" ab. Die Bankverbindung bleibt gleich.