Wenn Sie ein Hund oder ein Pferd besitzen, benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflicht, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen. Denn jeder Schaden, der durch Ihren Hund oder Ihr Pferd verursacht wird, muss von Ihnen bezahlt werden. Beispielsweise wenn eine Person oder eine Sache beschädigt wird. Das nennt sich Gefährdungshaftung. Sie haften unbegrenzt für von Ihren Tieren verursachte Schäden. Übrigens: In manchen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund sogar Pflicht.

Tierhalterhaftpflicht
Sicherheit für Sie und Ihren Hund oder Ihr Pferd in jeder Lebenslage.
Vorteile der Tierhalterhaftpflicht
Deckungssumme wählbar
Sie können zwischen 10, 20 oder 50 Millionen Euro Deckungssumme wählen.
Absicherung auch im Ausland
Innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, weltweit fünf Jahre, bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Forderungsausfalldeckung
Wenn Sie geschädigt wurden und der Verursacher den Schaden nicht zahlen kann, übernehmen wir die Kosten.
Hunde und Pferde versicherbar
Unsere Tierhalterhaftpflicht können Sie für Hunde und Pferde abschließen.
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Wer ist mit der Tierhalterhaftpflicht versichert?
Die BarmeniaGothaer versichert:
- Hundehalter*innen
- Pferdehalter*innen
- Hunde- und Pferdehüter*innen (nicht gewerbsmäßig)
- Fremde Reiter*innen und Reitbeteiligte
- Familienangehörige
- Tierhalter*innen mit gelegentlich beruflicher Nutzung des versicherten Tieres beispielweise als Therapiehund, Therapiepferd, Rettungshund, Suchhund oder Wachhund*
*Dies gilt für eine selbständige, nebenberufliche Tätigkeit bis maximal 12.000 Euro Gesamtjahresumsatz und als Angestellte*r (keine selbständige hauptberufliche Tätigkeit).
Wann zahlt die BarmeniaGothaer Tierhalterhaftpflicht?
Wir möchten offen und ehrlich mit Ihnen sein, damit Sie genau wissen, was in der Tierhalterhaftpflicht versichert ist und was nicht.
Hier sehen Sie alles Wichtige auf einen Blick. Detaillierte Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Was ist abgedeckt?
Forderungsausfalldeckung: Wir zahlen Ihren Schaden, wenn der Schädiger nicht zahlen kann.
Auslandaufenthalte: Innerhalb von Europa zeitlich unbegrenzt, weltweit fünf Jahre.
Deckakt: Schäden durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt.
Schäden durch Welpen Ihres Hundes oder durch Fohlen Ihres Pferdes: Welpen und Fohlen sind bis zum Alter von zwölf Jahren mitversichert, wenn Sie diese noch in Ihrem Besitz befinden.
Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb: Wir zahlen auch, wenn Ihr Hund ohne Leine oder ohne Maulkorb einen Schaden verursacht.
Inventar in gemieteten Immobilien und gemietete Objekte: Zum Beispiel Möbel, Stallungen, Weiden, Zäune oder gemietete Pferdeanhänger und Reitutensilien.
Teilnahme an Rennen und Turnieren: Ihr Pferd ist für ein Turnier oder Rennen sowie das Training davor versichert.
Was ist nicht abgedeckt?
Allgemeine Ausschlüsse: Die Tierhalterhaftpflicht gilt ausschließlich für Hunde und Pferde. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sind über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Eigenschäden: Schäden an Ihrem Eigentum oder Verletzungen bei sich selbst oder Familienangehörigen sind nicht versichert.
Vorsätzliche Schäden: Wir übernehmen keine Kosten, wenn der Schaden vorsätzlich und grob fahrlässig entstanden ist.
Dauerhaft gewerbliche Nutzung von Tieren: Wenn Sie Ihr Tier dauerhaft (nicht nur gelegentlich) gewerblich nutzen, ist das nur in Verbindung mit dem Betriebsrisiko versicherbar.
Jagdhunde: Wenn Sie Ihren Jagdhund versichern möchten, schließen Sie einfach unsere Jagdhaftpflichtversicherung ab.
Schadenbeispiele Tierhalterhaftpflicht

Hund verursacht Verkehrsunfall
Der Labrador Bruno reißt sich beim Spaziergang von der Leine los und rennt auf die Straße. Ein Autofahrer weicht aus und streift eine Laterne. Dem Fahrer ist nichts passiert. Der Schaden wird von der BarmeniaGothaer Tierhalterhaftpflicht übernommen.

Pferd verletzt Helferin
Beim Verladen auf den Hänger wird das Pferd Sunny nervös und tritt einer Stallhelferin ans Bein. Das Schienbein der Helferin ist durch den Vorfall gebrochen und fällt mehrere Wochen aus. Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Personenschäden.

Hund beschädigt Einrichtung
Jonas besucht mit seiner Hündin Luna eine Freundin. Dabei stößt die Hündin beim Spielen eine Stehlampe um. Die Lampe zerbricht und ist nicht mehr brauchbar. Der Schaden wird von der Tierhalterhaftpflicht übernommen.
Weitere Infos zur Tierhalterhaftpflicht
Wer braucht eine Tierhalterhaftpflicht?
Ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verpflichtend?
Eine allgemeingültige Pflicht gibt es nicht. In einigen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde verpflichtend beispielsweise in Hamburg, Berlin, Thüringen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. In allen anderen Bundesländern müssen nur bestimmte Hunderassen versichert werden. Hier sollten Sie sich erkundigen, ob Ihre Hunderasse dabei ist.
Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch für Katzen und Kleintiere?
Nein, eine Tierhalterhaftpflicht versichert ausschließlich Hunde und Pferde. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sind über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.



Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflicht
Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch im Ausland?
Die Tierhalterhaftpflicht der BarmeniaGothaer gilt innerhalb Euro-pas zeitlich unbegrenzt. Weltweit ist sie auf fünf Jahre begrenzt.
Im Ausland kann es passieren, dass für einen verursachten Schaden eine Kaution hinterlegt werden muss. Falls Ihr Hund oder Ihr Pferd einen Schaden verursacht hat, strecken wir die geforderte Kaution vor.
Was deckt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Ihr Hund oder Ihr Pferd verursacht hat. Die Forderungsausfalldeckung gehört auch zu den Leistungen der Haftpflichtversicherung. Diese unterstützt Sie, wenn Ihr Hund oder Pferd verletzt wird und der Verursacher Ihren Schaden finanziell nicht begleichen kann. Sie erhalten dann Ihr Geld für die Begleichung des Schadenfalls von der BarmeniaGothaer.
Leistet die Tierhalterhaftpflicht für alles, was mein Tier beschädigt?
Wenn Ihr Hund oder Pferd bei Bekannten oder Fremden Schäden verursacht, so sind diese abgedeckt bis zu Ihrer gewählten Deckungssumme. Eigene Schäden sowie Schäden innerhalb Ihrer Familie sind jedoch nicht versichert.
Sind Freunde, Bekannte oder Familienangehörige versichert, wenn Sie mit meinem Hund spazieren gehen?
Ja, wir versichern sowohl die Hundehalter*innen als auch Freunde oder Familienangehörige für Schäden an Dritten, wenn diese auf Ihren Hund aufpassen. Das gilt nicht für den Fall, dass ein gewerbsmäßiger Hundesitter auf Ihren Hund aufpasst. In diesem Fall greift eine Hundesitterhaftpflicht, die der Sitter selbst benötigt
Was bedeutet Forderungsausfalldeckung?
Die Forderungsausfalldeckung stellt sicher, dass Sie als Geschädigte oder Geschädigter Ihren Schadensersatz erhalten. Die Versicherung leistet dann, wenn der oder die fremde Verursacher*in finanziell nicht in der Lage ist, den Schaden zu bezahlen.
Besteht Versicherungsschutz, wenn Ich meinen Hund ohne Leine laufen lasse?
Ja, auch wenn Sie Ihren Hund nicht an der Leine führen oder er keinen Maulkorb trägt, haben Sie Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Sind Schäden durch Welpen oder Fohlen mitversichert?
Ja, Schäden durch Welpen Ihres Hundes beziehungsweise durch Fohlen Ihres Pferdes sind mitversichert.
Voraussetzungen:
- Bis zu einem Alter von zwölf Monaten
- Die Tiere befinden sich bis dahin noch in Ihrem Besitz
Services rund um die Tierhalterhaftpflicht
Magazin Haustiere
In unserem Magazin Haustiere erhalten Sie wertvolle Tipps rund um Ihre Hunde, Katzen oder Pferde. Zum Beispiel was ein Hundeführerschein ist oder was man tun sollte, wenn Sie einen Reitunfall mit Ihrem Pferd haben.
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