Wenn Sie ein Hund oder ein Pferd besitzen, benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflicht, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen. Denn jeder Schaden, der durch Ihren Hund oder Ihr Pferd verursacht wird, muss von Ihnen bezahlt werden. Beispielsweise wenn eine Person oder eine Sache beschädigt wird. Das nennt sich Gefährdungshaftung. Sie haften unbegrenzt für von Ihren Tieren verursachte Schäden. Übrigens: In manchen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund sogar Pflicht.

Sicherheit für Sie und Ihr Tier
Tierhalterhaftpflicht
Ob Hund oder Pferd – wir helfen Ihnen, Verantwortung leicht zu nehmen. Wenn Ihr Liebling andere Menschen oder deren Eigentum verletzt oder beschädigt, sind wir sofort für Sie da. Profitieren Sie von attraktiven Leistungen, fairen Preisen und Schutz im Ausland.
Vorteile der Tierhalterhaftpflicht
Deckungssumme wählbar
Sie können zwischen 10, 20 oder 50 Millionen Euro Deckungssumme wählen.
Absicherung auch im Ausland
Innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, weltweit fünf Jahre, bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Forderungsausfalldeckung
Wir übernehmen die Kosten, wenn der Schadenverursacher zahlungsunfähig ist.
Hunde und Pferde versicherbar
Unsere Tierhalterhaftpflicht können Sie für Hunde und Pferde abschließen.
Leistungen der Tierhalterhaftpflicht
Mit unserer Tierhalterhaftpflicht sind Ihre Vierbeiner bestens abgesichert.
| Leistungen für den Hund | Leistungen für das Pferd | |
|---|---|---|
| Deckungssumme | 10, 20 oder 50 Millionen Euro | 10, 20 oder 50 Millionen Euro |
| Forderungsausfalldeckung | ||
| Vorübergehende Auslandsaufenthalte | ||
| Schäden durch einen Deckakt | ||
| Kautionsleistung im Ausland | ||
| Schäden durch Welpen | ||
| Führen ohne Leine | ||
| Schäden durch Fohlen | ||
| Teilnahme an Rennen und Turnieren | ||
| Mietsachschäden an Immobilien |
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Wer ist über eine Tierhalterhaftpflicht versichert?
Die BarmeniaGothaer versichert:
- Hundehalter*innen
- Pferdehalter*innen
- Hunde- und Pferdehüter*innen (nicht gewerbsmäßig)
- Fremdreiter*innen und Reitbeteiligte
- Familienangehörige
- Tierhalter*innen mit bei gelegentlicher beruflicher Nutzung des versicherten Tieres beispielweise als Therapiehund, Therapiepferd, Rettungshund, Suchhund oder Wachhund*

Was ist bei der BarmeniaGothaer Tierhalterhaftpflicht abgedeckt?
Wir möchten offen und ehrlich mit Ihnen sein, damit Sie genau wissen, was in der Tierhalterhaftpflicht versichert ist und was nicht.
Hier sehen Sie alles Wichtige auf einen Blick.
Was ist abgedeckt?
Forderungsausfalldeckung: Wir zahlen Ihren Schaden, wenn der Schädiger nicht zahlen kann.
Auslandaufenthalte: Innerhalb von Europa zeitlich unbegrenzt, weltweit fünf Jahre.
Deckakt: Schäden durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt.
Schäden durch Welpen Ihres Hundes oder durch Fohlen Ihres Pferdes: Welpen und Fohlen sind bis zum Alter von zwölf Jahren mitversichert, wenn Sie diese noch in Ihrem Besitz befinden.
Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb: Wir zahlen auch, wenn Ihr Hund ohne Leine oder ohne Maulkorb einen Schaden verursacht.
Inventar in gemieteten Immobilien und gemietete Objekte: Zum Beispiel Möbel, Stallungen, Weiden, Zäune oder gemietete Pferdeanhänger und Reitutensilien.
Teilnahme an Rennen und Turnieren: Ihr Pferd ist für ein Turnier oder Rennen sowie das Training davor versichert.
*Weitere Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen.Was ist nicht abgedeckt?
Allgemeine Ausschlüsse: Die Tierhalterhaftpflicht gilt ausschließlich für Hunde und Pferde. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sind über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Eigenschäden: Schäden an Ihrem Eigentum oder Verletzungen bei sich selbst oder Familienangehörigen sind nicht versichert.
Vorsätzliche Schäden: Wir übernehmen keine Kosten, wenn der Schaden vorsätzlich und grob fahrlässig entstanden ist.
Dauerhaft gewerbliche Nutzung von Tieren: Wenn Sie Ihr Tier dauerhaft (nicht nur gelegentlich) gewerblich nutzen, ist das nur in Verbindung mit dem Betriebsrisiko versicherbar.
Jagdhunde: Wenn Sie Ihren Jagdhund versichern möchten, schließen Sie einfach unsere Jagdhaftpflichtversicherung ab.
*Weitere Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen.Schadenbeispiele Tierhalterhaftpflicht

Hund verursacht
Verkehrsunfall
Der Labrador Bruno reißt sich beim Spaziergang von der Leine los und rennt auf die Straße. Ein Autofahrer weicht aus und streift eine Laterne. Dem Fahrer ist nichts passiert. Der Schaden wird von der BarmeniaGothaer Tierhalterhaftpflicht übernommen.

Pferd verletzt
Helferin
Beim Verladen auf den Hänger wird das Pferd Sunny nervös und tritt einer Stallhelferin ans Bein. Das Schienbein der Helferin ist durch den Vorfall gebrochen und fällt mehrere Wochen aus. Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Personenschäden.

Hund beschädigt
Einrichtung
Jonas besucht mit seiner Hündin Luna eine Freundin. Dabei stößt die Hündin beim Spielen eine Stehlampe um. Die Lampe zerbricht und ist nicht mehr brauchbar. Der Schaden wird von der Tierhalterhaftpflicht übernommen.
Weitere Infos zur Tierhalterhaftpflicht
Wer braucht eine Tierhalterhaftpflicht?
Ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verpflichtend?
Eine allgemeingültige Pflicht gibt es nicht. In einigen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde verpflichtend beispielsweise in Hamburg, Berlin, Thüringen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. In allen anderen Bundesländern müssen nur bestimmte Hunderassen versichert werden. Hier sollten Sie sich erkundigen, ob Ihre Hunderasse dabei ist.
Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch für Katzen und Kleintiere?
Nein, eine Tierhalterhaftpflicht versichert ausschließlich Hunde und Pferde. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sind über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.



Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflicht
Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch im Ausland?
Die Tierhalterhaftpflicht der BarmeniaGothaer gilt innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt. Weltweit ist sie auf fünf Jahre begrenzt.
Im Ausland kann es passieren, dass für einen verursachten Schaden eine Kaution hinterlegt werden muss. Falls Ihr Hund oder Ihr Pferd einen Schaden verursacht hat, strecken wir die geforderte Kaution vor.
Was deckt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Ihr Hund oder Ihr Pferd verursacht hat. Die Forderungsausfalldeckung gehört auch zu den Leistungen der Haftpflichtversicherung. Diese unterstützt Sie, wenn Ihr Hund oder Pferd verletzt wird und der Verursacher Ihren Schaden finanziell nicht begleichen kann. Sie erhalten dann Ihr Geld für die Begleichung des Schadenfalls von der BarmeniaGothaer.
Leistet die Tierhalterhaftpflicht für alles, was mein Tier beschädigt?
Wenn Ihr Hund oder Pferd bei Bekannten oder Fremden Schäden verursacht, so sind diese abgedeckt bis zu Ihrer gewählten Deckungssumme. Eigene Schäden sowie Schäden innerhalb Ihrer Familie sind jedoch nicht versichert.
Sind Freunde, Bekannte oder Familienangehörige versichert, wenn Sie mit meinem Hund spazieren gehen?
Ja, wir versichern sowohl die Hundehalter*innen als auch Freunde oder Familienangehörige für Schäden an Dritten, wenn diese auf Ihren Hund aufpassen. Das gilt nicht für den Fall, dass ein gewerbsmäßiger Hundesitter auf Ihren Hund aufpasst. In diesem Fall greift eine Hundesitterhaftpflicht, die der Sitter selbst benötigt.
Was bedeutet Forderungsausfalldeckung?
Die Forderungsausfalldeckung stellt sicher, dass Sie als Geschädigte oder Geschädigter Ihren Schadensersatz erhalten. Die Versicherung leistet dann, wenn der oder die fremde Verursacher*in finanziell nicht in der Lage ist, den Schaden zu bezahlen.
Besteht Versicherungsschutz, wenn Ich meinen Hund ohne Leine laufen lasse?
Ja, auch wenn Sie Ihren Hund nicht an der Leine führen oder er keinen Maulkorb trägt, haben Sie Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Sind Schäden durch Welpen oder Fohlen mitversichert?
Ja, Schäden durch Welpen Ihres Hundes beziehungsweise durch Fohlen Ihres Pferdes sind mitversichert.
Voraussetzungen:
- Bis zu einem Alter von zwölf Monaten
- Die Tiere befinden sich bis dahin noch in Ihrem Besitz
Services rund um die Tierhalterhaftpflicht
Magazin Tiere & Freizeit
In unserem Magazin Tiere & Freizeit dreht sich alles um Ihre Samtpfoten und Vierbeiner. Dort erfahren Sie zum Beispiel, wann Sie den Tierarzt-Notdienst rufen sollten, wann Sie einen Hundeführerschein brauchen oder wie Sie sich gegen teure Operationen, Krankheiten und Schäden absichern können. Wir bieten Ihnen spannende Themen und wertvolle Tipps rund um Ihre Haustiere.
Unterstützung, wenn es darauf ankommt
Die BarmeniaGothaer ist für Sie da – egal, wann, wo oder weshalb Sie Unterstützung benötigen, denn wir möchten Ihnen Halt und Sicherheit in allen Lebenslagen geben. Kontaktieren Sie bei Fragen schnell und einfach unseren Kundenservice. Wenn Sie einen Schaden melden möchten, können Sie das unkompliziert über unsere Online-Schadenmeldung erledigen oder Sie kontaktieren Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Unsere zentrale Schadenhotline steht Ihnen zusätzlich rund um die Uhr zur Verfügung.



