Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die alle Jäger*innen zur Lösung eines Jagdscheines bei der Jagdbehörde vorweisen müssen.

Sicherheit bei der Jagd
Jagdhaftpflichtversicherung
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Vorteile der Jagdhaftpflichtversicherung
Mehrfacher
Testsieger
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Erstklassiger Jagdhaftpflichtschutz
Mit unserer Jagdhaftpflicht sind Sie umfassend gegen verschiedene Risiken abgesichert.
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Tarifdetails der Jagdhaftpflichtversicherung
Unsere Tarifleistungen im Überblick.
| Jagdhaftpflicht | |
|---|---|
| Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden | 3, 6, 15 oder 20 Millionen Euro |
| Jagdlich brauchbare Hunde | |
| Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit | |
| Forderungsausfall | |
| Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen | |
| Innovationsklausel | |
| Halten und Gebrauch von Beizvögeln und Jagdhunden | |
| Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition | |
| Betrieb von jagdlichen Einrichtungen | |
| Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens |
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Wann zahlt die BarmeniaGothaer Jagdhaftpflichtversicherung?
Wir möchten offen und ehrlich mit Ihnen sein, damit Sie genau wissen, was in der Jagdhaftpflichtversicherung versichert ist und was nicht.
Hier sehen Sie alles Wichtige auf einen Blick. Detaillierte Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Was ist abgedeckt?
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Sie im Rahmen der Jagdausübung anderen zufügen. Dies beinhaltet beispielsweise Verletzungen von Personen oder Sachschäden durch den Gebrauch der Schusswaffe oder Verkehrsunfälle, die durch Ihre Jagdhunde verursacht werden.
Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen, die Sie im Rahmen der Jagd nutzen.
Schäden, die durch Ihre jagdlich verwendeten Hunde verursacht werden, auch an anderen Tieren. Oftmals ist die Anzahl der versicherten Hunde unbegrenzt. Auch Welpen und Junghunde bis zu einem bestimmten Alter sind häufig mitversichert.
Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen bei Schusswaffenverletzungen.
Passiver Rechtsschutz: Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.
Forderungsausfallschutz:Wenn Ihnen selbst ein Schaden durch eine dritte Person entsteht, die nicht versichert ist und den Schaden nicht begleichen kann.
Spezielle Deckungen: Zum Beispiel Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens bei Jagdunfällen mit der Schusswaffe, Eigenschadendeckung bei Verletzung des Versicherungsnehmers durch Schusswaffen Dritter, Schäden durch den Einsatz von Drohnen zu jagdlichen Zwecken (bis zu einem bestimmten Gewicht), Schäden aus Gefälligkeitshandlungen und Schäden bei der Teilnahme an Jagdhundeprüfungen.
Rettung und Bergung von Jagdhunden: Die Kosten für die Rettung und Bergung von Jagdhunden kann optional mit eingeschlossen werden.
*Weitere Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen.Was ist nicht abgedeckt?
Allgemeine Ausschlüsse: Das Führen von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Beschädigung und Verlust der eigenen Jagdwaffen und Ansprüche aus Wildschäden.
*Weitere Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen.Schadenbeispiele Jagdhaftpflichtversicherung
💰 Schaden: 50.000 Euro
Verletzung eines Jagdgastes
Herr Müller ist als Jagdgast bei Ihnen zu einer Gesellschaftsjagd eingeladen. Beim Besteigen eines augenscheinlich maroden Hochsitzes bricht eine Sprosse unter seinem Gewicht. Herr Müller stürzt und zieht sich dabei einen Beinbruch sowie Prellungen zu. Er muss notärztlich versorgt, operiert und anschließend stationär im Krankenhaus behandelt werden. Aufgrund der Verletzung ist Herr Müller für mehrere Wochen arbeitsunfähig und benötigt nach seiner Entlassung Physiotherapie.
💰 Schaden: 5.000 Euro
Schaden durch Schusswaffe
Während einer Drückjagd geben Sie einen Schuss auf ein Wildschwein ab. Obwohl Sie Ihr Ziel vermeintlich sicher identifiziert haben, verfehlt die Kugel das Tier und trifft stattdessen das parkende Auto eines Spaziergängers, der sich unbefugt im Jagdgebiet aufhielt. Durch den Einschlag entstehen erhebliche Schäden an der Karosserie und der Heckscheibe des Fahrzeugs.
💰 Schaden: 10.000 Euro
Verkehrsunfall durch einen Jagdhund
Sie sind mit Ihrem Jagdhund auf dem Weg ins Revier. Während Sie kurz unaufmerksam sind, reißt sich Ihr Hund von der Leine los und läuft unversehens auf die angrenzende Landstraße. Eine herannahende Motorradfahrerin kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidiert mit Ihrem Hund. Die Motorradfahrerin stürzt und erleidet dabei Schürfwunden und eine Verstauchung des Handgelenks. An ihrem Motorrad entsteht Sachschaden.
Weitere Infos zur Jagdhaftpflichtversicherung
Wer ist versichert?
Unsere Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Sie als
- Jäger*in, Forstbeamter oder Forstbeamtin
- Hundehalter*in und Falkner*in
- Jagdpächter*in/Jagdveranstalter*in
- Berufsjäger*in/Jagdaufseher*in
- Waffenbesitzer*in
- Dienstherr*in der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
- Halter*in/Besitzer*in/Führer*in eines nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuges im Revier
Mitversichert sind außerdem
- Personen, die Sie zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt haben (ausgenommen Jagdscheininhaber*innen bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
- Treiber*innen und sonstige Jagdgehilfen/Jagdgehilfinnen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
- Nicht gewerbsmäßige Hüter*innen Ihres Jagdhundes
- Ehegatten und Ihre im gleichen Haushalt lebenden unverheirateten Kinder während der Jagdscheinausbildung
- Hundewelpen in unbegrenzter Anzahl bis 36 Monate ohne Nachweis der Jagdausbildung

Alles rund um den Jagdhund
Ein Jagdhund spielt für viele Jäger*innen eine immer größere Rolle. Umso wichtiger ist es, den Vierbeiner abzusichern und auf Risiken vorbereitet zu sein. Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Ihnen und Ihrem treuen Jagdbegleiter die ideale Absicherung. Grundsätzlich gilt, dass für junge Jagdhunde bis zu einem Alter von 36 Monaten Versicherungsschutz besteht, ohne dass ein Nachweis der jagdlichen Ausbildung erforderlich ist. Nach den 36 Monaten kann der Versicherungsschutz weitergeführt werden, wenn der Hund die Prüfung zum Jagdhund absolviert hat und nachweislich zu Jagdzwecken einsetzbar ist.
Hunde sind trotz guter Ausbildung manchmal nicht zu bremsen und es kann zu schlimmen Bisswunden kommen. In der Regel haften die Hundebesitzer*innen dann zu gewissen Anteilen mit. Bei der BarmeniaGothaer Jagdhaftpflichtversicherung kann der Versicherte allerdings auf die Mithaftung des Anderen bis zu einer Gesamthöhe von 500 Euro verzichten.
Absicherung für Jungjäger*innen
Damit Sie als Jungjäger*in rundum abgesichert sind, ist eine Jagdhaftpflichtversicherung unabdinglich. Bereits während der Ausbildung ist der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung sinnvoll. Denn die Jagdhaftpflicht versichert auch schon diesen Teil des jagdlichen Lebens. Versichert sind Sie unter anderem beim Übungsschießen außerhalb Ihrer Ausbildung, bei Veranstaltungen Ihrer Vereine sowie der Jagdprüfung selbst.
Die inkludierte Unfallversicherung deckt darüber hinaus mögliche Personenschäden während Ihrer Ausbildung ab. Sie sollten die Jagdprüfung nicht bestehen? Keine Bange - dann erhalten Sie Ihre Beiträge einfach wieder zurück.
Häufige Fragen zur Jagdhaftpflichtversicherung
Was ist eine Jagdhaftpflichtversicherung?
Was kostet eine Jagdhaftpflichtversicherung?
Die Kosten einer Jagdhaftpflichtversicherung hängen von der gewünschten Deckungssumme, der Vertragslaufzeit und der Selbstbeteiligung ab. Grundsätzlich liegen die Kosten für eine Jagdhaftpflicht zwischen 30 und 80 Euro im Jahr.
Was deckt die Jagdhaftpflichtversicherung ab?
Eine Jagdhaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken während der Ausübung der Jagd und auch bereits während der Jagdausbildung. Eine Jagdhaftpflicht deckt in der Regel Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab. Bei der BarmeniaGothaer Jagdhaftpflichtversicherung sind Schäden und Verletzungen abgesichert, die zum Beispiel durch den Gebrauch von Schusswaffen oder Ihren Jagdhund entstanden sind. Außerdem werden im Rahmen der BarmeniaGothaer Jagdhaftpflichtversicherung gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche geprüft und berechtige Ansprüche befriedigt und unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Welche Versicherungen brauchen Jäger*innen?
Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist für alle Personen, welche eine Jagdtätigkeit ausüben möchten, verpflichtend. Ohne eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung kann kein Jagdschein beantragt werden. Eine Jagd-und Sportwaffenversicherung könnte für diejenigen interessant sein, die Ihre Jagdausrüstung vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung schützen möchten. Jäger*innen, welche einen Jagdhund besitzen, können sich mit der Bewegungsjagd-Versicherung vor den finanziellen Folgen eines Eigenschadens am Jagdhund absichern.
Weitere Services und Informationen zur Jagdhaftpflicht
Tagesjagdschein
Wir bieten eine Jagdhaftpflichtversicherung für Tagesjagdscheine (für 14 aufeinander folgende Tage) mit einer Deckungssumme von sechs Millionen Euro - zum Beispiel für Ihre Jagdgäste an.
Unterstützung, wenn es drauf ankommt
Die BarmeniaGothaer ist für Sie da – egal wann, wo oder weshalb Sie Unterstützung benötigen, denn wir möchten Ihnen Halt und Sicherheit in allen Lebenslagen geben. Kontaktieren Sie bei Fragen schnell und einfach unseren Kundenservice. Wenn Sie einen Schaden melden möchten, können Sie das einfach und unkompliziert über unsere Online-Schadenmeldung erledigen oder Sie kontaktieren Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Unsere zentrale Schadenhotline steht Ihnen zusätzlich rund um die Uhr zur Verfügung.



