Umweltschutz

Gemeinsam Werte schützen

Die BarmeniaGothaer Stiftung

Mit der Gründung der BarmeniaGothaer Stiftung denken wir Gemeinschaft einen erheblichen Schritt weiter: von der Gemeinschaft der Versicherten hin zur gesamten Gesellschaft. Wir fördern Projekte und Initiativen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen.

Gemeinsam Werte schützen

Fördern

Wir fördern Projekte und Initiativen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen

Nachhaltig

Mit der Stiftung leistet die Gothaer Versicherung ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung.

Leistungsstark

Zur Gründung hat die Gothaer Versicherung Fördergelder in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung gestellt.

Im Fokus: drei Schwerpunkte

Die BarmeniaGothaer Stiftung will mit der Förderung von nachhaltigen Projekten die Lebensgrundlagen künftiger Generationen bewahren. Der Fokus der Förderungen liegt auf dem Klimaschutz. Wir sind eine Förderstiftung. Das bedeutet, dass andere gemeinnützige Organisationen und Forschungseinrichtungen bei uns Förderanträge einreichen können. Ziel dieser Projekte soll sein, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen oder eine Lösung für die Folgen des Klimawandels zu entwickeln. Um dies zu erreichen, richten wir unser Augenmerk auf Engagements in diesen drei Bereichen:

1. Nachhaltigkeit in Forschung und Lehre

2. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung

3. Natur- und Klimaschutz

Förderthema

Jedes Jahr wählen Vorstand und Kuratorium ein Förderthema im Bereich des Klimaschutz, zu dem Förderanträge vergeben werden. Unser Förderthema für das Jahr 2026 ist nachhaltige Stadtentwicklung.

Warum ist das Thema wichtig für den Klimaschutz?

Nachhaltige Stadtentwicklung spielt eine zentrale Rolle im Klimaschutz, weil Städte enorme Mengen an Energie verbrauchen und große Mengen an CO₂-Emissionen verursachen.

In Deutschland lebt rund 77 % der Bevölkerung in Städten – Tendenz steigend. Städte sind damit zentrale Lebensräume und entscheidende Orte für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Der hohe Energieverbrauch, dichte Verkehrsinfrastruktur und versiegelte Flächen machen Städte zu bedeutenden Treibern von Treibhausgasemissionen und gleichzeitig besonders anfällig für die Folgen des Klimawandels wie Hitzewellen oder Starkregen.

Durch klimagerechte Planung – wie energieeffiziente Gebäude, nachhaltige Mobilitätskonzepte und grüne Infrastruktur – können Städte ihren ökologischen Fußabdruck drastisch reduzieren.

Zudem fördert eine nachhaltige Stadt eine höhere Lebensqualität, indem sie saubere Luft, mehr Grünflächen und bessere Verkehrsverbindungen bietet. Kurz gesagt: Nachhaltige Städte sind der Schlüssel zu einer klimafreundlichen Zukunft!

Von Januar bis April 2026 nehmen wir Anträge zum Thema nachhaltige Stadtentwicklung entgegen. Anträge können in den Bereichen Forschung, Bildung für nachhaltige Entwicklung und für konkrete Umweltschutzprojekte gestellt werden. Eine Entscheidung über die Anträge wird im Juli gefällt. Die Umsetzung der Projekte kann über das Antragsjahr hinaus gehen.

Antragsverfahren

Sie engagieren sich mit einem Projekt zum Thema Klimawandel oder Klimaschutz und suchen finanzielle Unterstützung? Hier können Sie bei uns Fördergelder online beantragen. Dabei gilt: Je besser wir über Sie und Ihre Initiative Bescheid wissen, desto genauer können wir beurteilen, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen. Dabei interessiert uns besonders:

  • Welchen Beitrag liefert Ihr Projekt für den Klimaschutz?
  • Beschreiben Sie die Ziele und Maßnahmen Ihres Projekts.
  • Welchen Zweck hat Ihre gemeinnützige Organisation?
  • Wo findet die Umsetzung statt? Wie viele Personen oder welche Regionen werden von Ihrem Projekt profitieren?

Informationen zum Antrgagsverfahren (PDF)
Förderantrag (PDF)

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Beispielprojekte

  • Junior Professur "Sustainable Finance" an der Uni Köln, Fördergesellschaft Finanzmarktforschung (seit 2021)
  • Institut für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting (INUR) an der Universität zu Köln (seit 2022)
  • Nachhaltigkeitsakademie, Institut für Versicherungswissenschaften e.V. an der Universität Leipzig (seit 2021)
  • Begleitprogramm zur Ausstellung „Eine Welt, Deine Gesundheit“, Bonner Universitätsstiftung (2024-2025)
  • ÖkoÖko Klimaplanspiel, Haus Rissen e.V. (2023-2024)
  • Exklusive Patenschaft für das Nationale Naturerbe Tilzow, Deutsche Wildtier Stiftung (seit 2021)
  • Pflanzung alter Obstsorten, Zeitlupe gGmbH (2024-2025)
Vier Hände die etwas pflanzen

Häufige Fragen zur BarmeniaGothaer Stiftung

Wer ist die BarmeniaGothaer Stiftung?

Die BarmeniaGothaer Stiftung wurde 2020 von der Gothaer Versicherung mit dem Ziel gegründet, nachhaltige Entwicklung über die eigene Wertschöpfungskette hinaus auch in der Gesellschaft zu fördern. Die Stiftung wird angeführt von drei gleichberechtigten, ehrenamtlichen Vorständen und erfährt Unterstützung von ebenfalls ehrenamtlichen Mitgliedern des Stiftungskuratoriums. Zur Gründung hat die Gothaer Versicherung der Stiftung Fördergelder in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung gestellt. Jährlich werden rund 0,5 Prozent des Konzerngewinns für Förderzwecke eingesetzt.

Welche Projekte fördert die BarmeniaGothaer Stiftung?

Die BarmeniaGothaer Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Ihr Ziel ist es, zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft beizutragen, um so die Lebensgrundlagen künftiger Generationen zu bewahren. Aus diesem Grund fördert die Stiftung nachhaltige Projekte, die sich der Forschung und Lehre für gesellschaftlich relevante Entwicklungen widmen, die mit Bildungsangeboten die Öffentlichkeit für das Thema Nachhaltigkeit sensibilisieren und die sich auf direkte Weise für den Klima- und Umweltschutz engagieren.

Welche Förderkriterien gibt es?

Die von der BarmeniaGothaer Stiftung geförderten Maßnahmen und Projekte müssen den Zwecken der Stiftung entsprechen, die in der Satzung [Download-Link der Satzung] festgehalten sind. Die Stiftung verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO), Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke“.

Einen Antrag auf Förderung können juristische und natürliche Personen über unser Online-Antragsformular stellen, die als gemeinnützig anerkannt sind und deren zu förderndes Projekt dem Stiftungszweck entspricht. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass Sie Ihr Projekt im beantragten und durch die Stiftung genehmigten Umfang durchführen und dabei den Kosten- und Finanzierungsplan einhalten, den Sie mit Ihrem Antrag eingereicht haben.

Wie lange dauert die Bewilligung von Projekten?

Über die Vergabe von Fördergeldern entscheidet einmal jährlich unser Vorstand. Die Antragsphase läuft von Mitte Januar bis Mitte April und die Entscheidung fällt dann bis Ende Juli.

In Ausnahmefällen kann der Vorstand auch weitere Termine oder Fristen festlegen. Vorhaben, deren Beginn bereits vor Antragseingang liegt, können nicht bezuschusst werden. Maßgeblich ist jeweils das Datum des Eingangs bei der Stiftung.

Wie erfahre ich, ob mein Projekt durch die Stiftung gefördert wird?

Falls Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie von uns einen Förderbescheid, der Sie über Art, Höhe und Umfang der Förderung informiert. Diese Bewilligung kann mit Auflagen verbunden sein, wie zum Beispiel das Erreichen von Zwischenzielen. Falls wir Ihren Antrag ablehnen müssen, können wir dies leider nicht begründen.

Wie und unter welchen Voraussetzungen werden die Fördermittel an mich ausgeschüttet?

Die bewilligte Förderung wird durch den Vorstand der Stiftung in einem Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen ausgezahlt. Davor benötigen wir einen Nachweis über die Gesamtfinanzierung des Projekts von Ihnen, beispielsweise weitere Bewilligungsbescheide. Die Fördermittel der Stiftung dürfen nur bei Bedarf und nach Vorlage eines endgültigen Verwendungsnachweises abgerufen werden, aus dem der angestrebte Erfolg und die Mittelverwendung hervorgehen. Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart worden sein, benötigen wir diesen Nachweis innerhalb von zwölf Monaten. Andernfalls müssen wir bereits gezahlte Mittel zurückfordern.

Welche Informationen muss ich mit meinem Antrag einreichen?

Bis zum Antragsschluss benötigen wir folgende Unterlagen vollständig von Ihnen:

  • die inhaltliche Beschreibung Ihres Vorhabens
  • Ihren Kosten- und Finanzierungsplan
  • einen Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister
  • einen Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer (nicht älter als fünf Jahre) oder eine vorläufige Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a Abs. 1 AO (nicht älter als drei Jahre)
  • eine aktuelle Kopie Ihres Satzungszwecks

Falls wir noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind, werden wir Sie hierüber informieren.

Wen kann ich bei weiteren Fragen kontaktieren?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Lisa Janke, E-Mail: nachhaltigkeit@gothaer.de

Wir sind für Sie da: Eine junge Frau telefoniert

Wir sind für dich da

Sie haben noch Fragen zu unserer Arbeit oder wünschen weitere Informationen?

Dann erreichen Sie uns hier – wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Ansprechpartner*in
Lisa Janke
Telefon: 0221 308-22741
Mail: nachhaltigkeit@gothaer.de

Postanschrift
BarmeniaGothaer Stiftung
50598 Köln

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